|
§ 1 Leistungsgegenstand / Training |
|
1.1 Markus Riedl verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen
der vereinbarten Trainings-
und Gesundheitsbetreuung
individuell zu beraten und
zu betreuen. |
|
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die
Trainings- und
Gesundheitsbetreuung nur
durch den Klienten
persönlich in Anspruch
genommen werden. |
|
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung
versteht sich als
zeitbestimmte,
dienstvertragliche
Verpflichtung. |
|
1.4 Die Trainingseinheit wird in 5min Schritte verrechnet.
Andere Varianten (z.B.
Gruppen-Training,
Laktatstufentest) werden
gemäß den angegebenen
Preisen oder nach
vorangegangener Vereinbarung
abgerechnet. Die angegebenen
Preise verstehen sich als
Nettopreise. |
|
1.5 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem
Klienten abgesprochen.
Mögliche Trainingsinhalte
und -ziele werden vorab in
einem Beratungsgespräch mit
dem Klienten abgestimmt. |
|
1.6. Markus Riedl behält sich das Recht vor, für das Training
adäquat qualifizierte
Mitarbeiter einzusetzen. |
|
§2 Sonstige Leistungen |
|
2.1 Markus Riedl steht seinen Klienten außerhalb der
Trainingseinheiten täglich
zwischen 6.00 und 22.00 Uhr
im Rahmen der vereinbarten
Trainings- und
Gesundheitsbetreuung per
Telefon und von 00.00 Uhr
bis 24.00 Uhr per E-Mail zur
Verfügung. Hieraus ergibt
sich kein Anspruch auf
ständige Erreichbarkeit von
Markus Riedl. |
|
§ 3 Kosten |
|
3.1 Die Kosten für eine 60 minütige Trainingseinheit
(Personal Training)
betragen 70,- €. Rabatierung
lt. entsprechendem Angebot. |
|
3.2 Der kostenneutrale Durchführungsort für das Personal
Training ist der Bereich
Salzburg Stadt. Andere Orte
sind nach Absprache
möglich. Hier fallen
entsprechend der Entfernung
Kosten an, die nach
Absprache pauschal berechnet
werden. |
|
3.3 Sonstige Honorare und Kursgebühren lt. entsprechendem
Angebot bzw. gesonderter
Honorarvereinbarung. |
|
§ 4 Sonstige Kosten |
|
4.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder
Trainingsinhalte des
Klienten weitere Kosten
(Eintrittsgelder,
Platzmieten, etc.) so sind
diese vom Klienten zu
tragen. |
|
4.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten,
Ernährungsberater o. ä., die
zur ganzheitlichen Betreuung
konsultiert werden,
übernimmt der Klient in Höhe
der Abrechnungsmodalitäten
des jeweiligen
Dienstleisters. |
|
4.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen in
Anspruch genommen, so werden
vorab gesonderte Tarife
vereinbart. |
|
4.4 Kauft Markus Riedl im Auftrag des Klienten Produkte
(Sportartikel, etc.) ein, so
bleibt die Ware bis zur
vollständigen Bezahlung
durch den Auftraggeber,
Eigentum von Markus Riedl. |
|
§ 5 Zahlungsbedingungen |
|
5.1 Die Abrechnung der vorher vom Klienten und mir
vereinbarten
Trainingseinheiten erfolgt
am Ende des
Trainingsmonates, des
Laktatstufen- oder Stady
State Tests oder sonstiger
Dienstleistung. |
|
5.2 Der Klient erhält von Markus Riedl eine schriftliche
Rechnung, die ohne Abzüge
innerhalb von 14 Tagen zu
zahlen ist. Danach kommt der
Kunde in Verzug. Es werden
Verzugskosten zzgl. einer
Gebühr von 7,50,- €
erhoben. |
|
5.3 Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein
Anspruch auf weitere
Trainingseinheiten. |
|
§ 6 Haftung |
|
6.1 Markus Riedl schließt gegenüber dem Klienten jegliche
Haftung für einen Personen-
und/ oder Sachschaden aus,
der nicht auf einer grob
fahrlässigen oder
vorsätzlichen
Pflichtverletzung auch
etwaiger Erfüllungsgehilfen
beruht. |
|
6.2 Markus Riedl haftet nicht über die Erbringung ihrer
geschuldeten Leistung hinaus
für eine etwaige
Nichterreichung des vom
Klienten mit der Eingehung
des Vertrages verfolgten
Zwecks. |
|
6.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern
oder anderen von Markus
Riedl vermittelten Firmen
oder Personen in Anspruch,
tut er dies auf eigene
Verantwortung. Markus Riedl
übernimmt keine
Gewährleistung für Waren und
Leistungen, die der Klient
von diesen erhalten hat. |
|
6.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von
Markus Riedl, um etwaigen
gesetzlichen
Haftungsansprüchen des
Klienten zu genügen. |
|
6.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und
Verletzungen, die im Rahmen
des Personal Trainings
auftreten können, zu
versichern. Gleiches gilt
für den direkten Weg von und
zum Trainingsort. |
|
6.6 Für alle Links, die von www.riedlmax.at auf andere Seiten
zielen, betont Markus Riedl
ausdrücklich, dass sie
keinerlei Einfluss auf die
Gestaltung und die Inhalte
der verlinkten Seiten hat.
Für den Inhalt der
verlinkten Seiten sind
ausschließlich deren
Betreiber verantwortlich. |
|
§ 7 Verwendung von Geräten |
|
7.1 Der Klient darf die zur
Verfügung gestellte
Sportgeräte (z.B.: Laufband, Pedalo, MFT) nur unter
Einhaltung der dafür
vorgesehenen Bestimmungen
verwenden.
Markus Riedl schließt
gegenüber dem Klienten
jegliche Haftung für einen
Personenschaden aus. Bei
Beschädigung eines
Sportgerätes wegen
unsachgemäßer Verwendung hat
der Klient gegenüber Markus
Riedl den dadurch
entstandenen Schaden zu
ersetzen. |
|
§ 8 Verhinderung und Ausfall |
|
8.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich,
spätestens aber 24 Stunden
vor Trainingsbeginn
abzusagen. Andernfalls wird
das vereinbarte Honorar für
die gebuchte
Trainingseinheit in voller
Höhe berechnet. |
|
8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund
unvorhersehbarer Umstände
(Wetterverhältnisse, etc.)
zu gefährlich bzw. unmöglich
sein, findet die
Trainingseinheit
gegebenenfalls Indoor statt
oder wird nach Absprache
verschoben. Die Entscheidung
über die Durchführung wird
grundsätzlich einvernehmlich
mit dem Klienten getroffen. |
|
8.3 Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden (Krankheit
oder Unfall), so kann die
Dienstleistung zu einem
späteren Zeitpunkt bezogen
werden oder an eine andere
Person übertragen werden. Es
werden keine Trainings aus
Abonnements bar
zurückbezahlt. |
|
§ 9 Ersatzansprüche |
|
9.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Markus Riedl
werden bereits gezahlte
Trainingseinheiten
gutgeschrieben oder auf
Wunsch erstattet. |
|
§ 10 Datenschutz |
|
10.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Markus
Riedl gespeichert und
ausschließlich zur Erfüllung
des vorgenannten
Leistungsgegenstandes
verwendet. Ausgenommen von
dieser Regelung sind Daten,
welche durch
Leistungsdiagnostische Tests
von Markus Riedl gewonnen
wurden. |
|
10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens
aber 24 Monate nach der
letzten gebuchten
Trainingseinheit gelöscht.
Ausgenommen von dieser
Regelung sind Daten, welche
durch Leistungsdiagnostische
Tests von Markus Riedl
gewonnen wurden. |
|
§ 11 Geheimhaltung |
|
11.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse von
Markus Riedl Stillschweigen
zu bewahren, auch über die
Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus. |
|
11.2 Markus Riedl hat über alle im Zusammenhang mit der
Erfüllung der Trainings- und
Betreuungsmaßnahmen bekannt
gewordenen Informationen des
Klienten Stillschweigen zu
bewahren, auch über die
Beendigung der
Rahmenvereinbarung hinaus. |
|
§ 12 Sonstige Vereinbarungen |
|
12.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen
zur Buchung von
Trainingseinheiten als
verbindlich an, sofern diese
beiderseitig bestätigt
wurden. Dies gilt für alle
verwendeten
Kommunikationsmittel wie
Telefon, Fax oder E-Mail. |
|
12.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger
Loyalität und werden sich
keinesfalls negativ über die
Person bzw. Produkte oder
Dienstleistungen des anderen
äußern oder dessen Ruf und
Prestige beeinträchtigen. |
|
§ 13 Schlussbestimmungen |
|
13.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB nichts
anderes bestimmt ist, zu
ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das
Schriftformerfordernis gilt
auch für den Verzicht auf
dieses Formerfordernis. |
|
13.2 Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon
unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung
wird einvernehmlich eine
geeignete, dem
wirtschaftlichen Erfolg
möglichst nahe kommende
rechtswirksame
Ersatzbestimmung getroffen. |
|
13.3 Als Gerichtsstand wird Salzburg Stadt vereinbart. Es
gilt das Recht der Republik
österreich. |
|
13.4 Diese AGB gelten kundenseitig nach Auftragserteilung/
Kursbuchung als akzeptiert |